Angesichts ständiger Vorschriften seitens der Politik wird gerade Autofahrern älterer Kraftfahrzeuge die Einfahrt in viele Bereiche deutscher Großstädte verwehrt. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, hat mit teilweise empfindlichen Geldstrafen zu rechnen. Dem deutschen Vorbild möchte nun auch das europäische Ausland folgen, wobei es gerade Frankreich ist, welches die Einrichtung von Umweltzonen im Jahr 2012 als oberste Priorität ansieht, um entscheidende Schritte in Sachen Umweltschutz zu gehen.
Die Vorschriften der Umweltzonen
Nachdem bereits viele deutsche Städte die Einfahrt von Pkws mit einer roten Plakette verbieten, soll dies ab dem Jahr 2012 auch für Besitzer einer gelben Umweltplakette gelten. Auf diese Weise möchte man den positiven Charakter dieser Maßnahme weiter verstärken und die Umweltverschmutzung durch Abgase gerade in größeren Ballungsräumen eingrenzen. Die nach dieser Einordnung umweltschädlichen Pkws müssen nach der neuen Regelung das Stadtgebiet meiden.
Die Einführung der Umweltzonen in Frankreich Ähnlich dem Beispiel Deutschlands möchte nun der Nachbar Frankreich ein vergleichbares Modell in seinen Großstädten einführen. Demnach soll diese Regelung acht Städte betreffen, wozu Lyon, Grenoble, Bordeaux, Clermont-Ferrand, Saint-Denis sowie Aix-en-Provence zählen sollen. Das hauptsächliche Augenmerk liegt hierbei jedoch auf Paris, wo das momentan zu hohe Verkehrsaufkommen den Charme und vor allem die Umwelt beeinträchtigt. Ab Mitte kommenden Jahres möchte Frankreich in eben diesen Städten besagte Umweltzonen einrichten und ab diesem Zeitpunkt nur noch Fahrzeuge passieren lassen, die den aktuellen Umweltnormen moderner Pkws entsprechen. Über die genauen Bestimmungen der Zonen ist man sich scheinbar noch nicht im Klaren. So steht bislang nicht fest, ob die umweltschädlichen Fahrzeuge vollständig oder lediglich zeitlich begrenzt aus den Stadtgebieten ausgeschlossen werden sollen. Hierbei bedient sich Frankreich eines ausgeklügelten Systems, welches den betroffenen Kommunen einen großen Handlungsspielraum lässt. So kann individuell entschieden werden, inwieweit die Umweltzonen beschränkt werden. Es wurde jedoch die grundlegende Regelung getroffen, dass eine Unterscheidung der Pkws in Fahrzeugklasse sowie Schadstoffkategorie vorgenommen werden soll.
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